Komplettschutz
Der gesondert vereinbarte Diebstahlschutz im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Sollte das geschützte Gerät gestohlen werden, erhalten Sie eine Kostenbeteiligung. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Wurde Ihr Smartphone, Notebook, Tablet, Ihre Smartwatch oder Ihre Konsole gestohlen, nutzen Sie einfach unsere schnelle und unkomplizierte Online-Diebstahlmeldung über das Kundenportal. In wenigen Minuten können Sie dort Ihren Diebstahl erfassen und die für die Regulierung erforderlichen Dokumente hochladen. Über den Stand der Bearbeitung halten wir Sie nach der Diebstahlmeldung kontinuierlich per E-Mail und über das Kundenportal auf dem Laufenden. Registrieren Sie sich gleich für das WERTGARANTIE Kundenportal oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits über einen Account verfügen.
Erforderlich ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Bei Smartphones ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer des gestohlenen Gerätes vermerkt ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach dem Diebstahl, die mit dem Smartphone gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.
Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular.