Ein Haftpflichtschaden ist immer dann gegeben, wenn ein Dritter zu Schaden gekommen ist und dieses Ereignis Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnte, auch wenn noch keine Ansprüche gestellt worden sind.
Was für Ereignisse können dies sein?
Ein Haftpflichtschaden kann z. B. durch einen Sturz aufgrund eines Zusammenstoßes entstehen, wenn eine Person verletzt und/oder Sache beschädigt wurde, z. B. ein anderes Fahrzeug.